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   OLG Celle, 17.06.2011 - 10 UF 125/11   

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OLG Celle, 17.06.2011 - 10 UF 125/11 (https://dejure.org/2011,29985)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.06.2011 - 10 UF 125/11 (https://dejure.org/2011,29985)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Juni 2011 - 10 UF 125/11 (https://dejure.org/2011,29985)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 89 FamFG; § 95 FamFG; § 890 ZPO; § 1684 Abs. 4 BGB
    Ein einen Umgangsausschluss und ein damit verbundenes ausdrückliches Näherungsverbot aussprechender Beschluss muss mit dem Hinweis auf die Folgen einer Zuwiderhandlung verbunden werden; Erforderlichkeit eines Hinweises auf die Folgen einer Zuwiderhandlung i.R.e. einen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein einen Umgangsausschluss und ein damit verbundenes ausdrückliches Näherungsverbot aussprechender Beschluss muss mit dem Hinweis auf die Folgen einer Zuwiderhandlung verbunden werden; Erforderlichkeit eines Hinweises auf die Folgen einer Zuwiderhandlung i.R.e. einen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Fassung des Umgangsausschlusses mit einem minderjährigen Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2011, 16188
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.10.2009 - VII ZB 1/09

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungserinnerung bei Beendigung der

    Auszug aus OLG Celle, 17.06.2011 - 10 UF 125/11
    Zutreffend ist das Amtsgericht allerdings davon ausgegangen, daß auch eine Endentscheidung, in der ein Ausschluß des Umganges sowie zu dessen Konkretisierung Näherungsverbote angeordnet sind, der Vollstreckung zugänglich ist und diese im Fall einer Zuwiderhandlung durch Festsetzung von Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft erfolgt - dies allerdings nach § 89 FamFG , so daß nach dessen Abs. 2 in dem Beschluß auf die Folgen einer Zuwiderhandlung gegen den Vollstreckungstitel hinzuweisen ist und sich der Sanktionsrahmen auf ein Ordnungsgeld von bis zu 25.000 EUR ( § 89 Abs. 3 FamFG ) bzw. Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten ( § 89 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 913 ZPO ) beläuft (so auch OLG Saarbrücken, Beschlüsse vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 - MDR 2010, 106 f. = NJW-RR 2011, 436 ff sowie vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 - ZKJ 2011, 178 ff. = [...]).
  • OLG Saarbrücken, 24.01.2011 - 6 UF 116/10

    Umgangsrecht: Wohlverhaltenspflicht des betreuenden Elternteils bei einem

    Auszug aus OLG Celle, 17.06.2011 - 10 UF 125/11
    Zutreffend ist das Amtsgericht allerdings davon ausgegangen, daß auch eine Endentscheidung, in der ein Ausschluß des Umganges sowie zu dessen Konkretisierung Näherungsverbote angeordnet sind, der Vollstreckung zugänglich ist und diese im Fall einer Zuwiderhandlung durch Festsetzung von Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft erfolgt - dies allerdings nach § 89 FamFG , so daß nach dessen Abs. 2 in dem Beschluß auf die Folgen einer Zuwiderhandlung gegen den Vollstreckungstitel hinzuweisen ist und sich der Sanktionsrahmen auf ein Ordnungsgeld von bis zu 25.000 EUR ( § 89 Abs. 3 FamFG ) bzw. Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten ( § 89 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 913 ZPO ) beläuft (so auch OLG Saarbrücken, Beschlüsse vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 - MDR 2010, 106 f. = NJW-RR 2011, 436 ff sowie vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 - ZKJ 2011, 178 ff. = [...]).
  • OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 32/10

    Berücksichtigung des Kindeswillens im Umgangsverfahren; Nachholung einer

    Auszug aus OLG Celle, 17.06.2011 - 10 UF 125/11
    Zutreffend ist das Amtsgericht allerdings davon ausgegangen, daß auch eine Endentscheidung, in der ein Ausschluß des Umganges sowie zu dessen Konkretisierung Näherungsverbote angeordnet sind, der Vollstreckung zugänglich ist und diese im Fall einer Zuwiderhandlung durch Festsetzung von Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft erfolgt - dies allerdings nach § 89 FamFG , so daß nach dessen Abs. 2 in dem Beschluß auf die Folgen einer Zuwiderhandlung gegen den Vollstreckungstitel hinzuweisen ist und sich der Sanktionsrahmen auf ein Ordnungsgeld von bis zu 25.000 EUR ( § 89 Abs. 3 FamFG ) bzw. Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten ( § 89 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 913 ZPO ) beläuft (so auch OLG Saarbrücken, Beschlüsse vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 - MDR 2010, 106 f. = NJW-RR 2011, 436 ff sowie vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 - ZKJ 2011, 178 ff. = [...]).
  • BayObLG, 27.01.1993 - 1Z BR 102/92

    Weitere Beschwerde; Festsetzung; Umgang; Vater; Nichteheliches Kind;

    Auszug aus OLG Celle, 17.06.2011 - 10 UF 125/11
    Der Umgangsausschluß stellt (ebenso wie seine Konkretisierung durch die Näherungsverbote) nämlich eine - negative - Umgangsregelung dar (Bumiller/Harders9, FamFG, § 89 Rz. 1; Schulte-Bunert/Weinreich2-Schulte-Bunert, FamFG, § 89 Rz. 11; vgl. insofern auch BayObLG, Beschluß vom 27. Januar 1993 - 1Z BR 102/92 - FamRZ 1993, 823 ff. ) - für den Fall von Zuwiderhandlungen gegen Vollstreckungstitel zur Regelung des Umgangs ist aber § 89 FamFG (in Abschnitt 8 Unterabschnitt 2 des FamFG ) eine Vorschrift, die im Sinne von § 95 Abs. 1 FamFG (in Abschnitt 8 Unterabschnitt 3 des FamFG ) eine "in den vorstehenden Unterabschnitten enthaltene abweichende Bestimmung" darstellt und damit die Anwendung von §§ 95 Abs. 1 Nr. 4 FamFG , 890 ZPO ausschließt.
  • OLG Frankfurt, 31.10.2016 - 2 WF 302/16

    Ordnungsmittel gegen Umgangsberechtigten wegen Kontaktaufnahme

    Soll aber dem Umgangsberechtigten auch jegliche persönliche Kontaktaufnahme bzw. Näherung außerhalb der geregelten Zeiten untersagt werden (entsprechend der Vorschrift des § 1 Abs. 1 Gewaltschutzgesetz, welche aber nach § 3 Absatz 1 Gewaltschutzgesetz im Verhältnis Kind - Elternteil nicht anwendbar ist), so ist diese Untersagung ausdrücklich in die entsprechende Umgangsregelung bzw. den Umgangsausschluss aufzunehmen, wobei § 1684 Absatz 4 BGB insoweit eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage darstellt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.03.2013, FamRZ 2013, 1237; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 17.06.2011, ZKJ 2011, 393-394).
  • OLG Saarbrücken, 03.04.2012 - 6 UF 10/12

    Umgangsregelungsverfahren: Amtsermittlungspflicht bei verbaler Ablehnung des

    Dahinstehen kann infolge der Kassierung des angefochtenen Erkenntnisses auch, dass darin dem Umgangsausschluss entgegen § 89 Abs. 2 FamFG kein Hinweis auf die Folgen der Zuwiderhandlung gegen den Titel beigegeben worden ist, obwohl die Pflicht zur Folgenankündigung nach gefestigter Senatsrechtsprechung auch bei negativen Umgangsregelungen wie einem Umgangsausschluss besteht, weil der Begriff "Zuwiderhandlung" auch diese Alternative umfasst, zumal ansonsten ein Umgangsausschluss, der gerade dem Schutz des Kindes vor einer Gefährdung dienen soll, nicht vollstreckt werden könnte (Senatsbeschluss vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409 m.z.w.N.; vgl. auch OLG Celle ZKJ 2011, 393).
  • OLG Saarbrücken, 14.11.2016 - 6 UF 90/16

    Beschwerde im Umgangsregelungsverfahren: Befristeter Umgangsausschluss für den

    Diese Hinweispflicht erfasst auch negative Umgangsregelungen wie einen Umgangsausschluss; denn der Begriff "Zuwiderhandlung" umfasst auch diese Alternative, zumal ansonsten ein Umgangsausschluss, der gerade dem Schutz des Kindes vor einer Gefährdung dienen soll, nicht vollstreckt werden könnte (Senatsbeschlüsse vom 8. Juni 2016 - 6 UF 30/16 -, vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409, und vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, NJW-RR 2011, 436; OLG Celle ZKJ 2011, 393; Völker/Clausius, a.a.O., § 6, Rz. 37 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 21.04.2017 - 6 UF 20/17

    Kindschaftssache: Kindeswohldienlichkeit eines Umgangsausschlusses für

    Diese Hinweispflicht erfasst auch negative Umgangsregelungen wie einen Umgangsausschluss; denn der Begriff "Zuwiderhandlung" umfasst auch diese Alternative, zumal ansonsten ein Umgangsausschluss, der gerade dem Schutz des Kindes vor einer Gefährdung dienen soll, nicht vollstreckt werden könnte (Senatsbeschlüsse vom 14. November 2016 - 6 UF 90/16 -, vom 8. Juni 2016 - 6 UF 30/16 -, vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409, und vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, NJW-RR 2011, 436; OLG Celle ZKJ 2011, 393; Völker/Clausius, FamRMandat - Sorge- und Umgangsrecht, 7. Aufl., § 6, Rz. 37 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 22.11.2018 - 6 UF 120/18
    Diese Hinweispflicht erfasst auch negative Umgangsregelungen wie einen Umgangsausschluss; denn der Begriff "Zuwiderhandlung" umfasst auch diese Alternative, zumal ansonsten ein Umgangsausschluss, der gerade dem Schutz des Kindes vor einer Gefährdung dienen soll, nicht vollstreckt werden könnte (Senatsbeschlüsse vom 16. März 2017 - 6 UF 8/17 -, vom 14. November 2016 - 6 UF 90/16 -, ZKJ 2017, 152, vom 8. Juni 2016 - 6 UF 30/16 -, vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409, und vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, NJW-RR 2011, 436; OLG Celle ZKJ 2011, 393; Völker/Clausius, a.a.O., § 6, Rz. 37 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 27.11.2018 - 6 UF 120/18

    Umgangsbefugnis bei entgegenstehendem Willen des 16-jährigen Kindes

    Diese Hinweispflicht erfasst auch negative Umgangsregelungen wie einen Umgangsausschluss; denn der Begriff "Zuwiderhandlung" umfasst auch diese Alternative, zumal ansonsten ein Umgangsausschluss, der gerade dem Schutz des Kindes vor einer Gefährdung dienen soll, nicht vollstreckt werden könnte (Senatsbeschlüsse vom 16. März 2017 - 6 UF 8/17 -, vom 14. November 2016 - 6 UF 90/16 -, ZKJ 2017, 152, vom 8. Juni 2016 - 6 UF 30/16 -, vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409, und vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, NJW-RR 2011, 436; OLG Celle ZKJ 2011, 393; Völker/Clausius, a.a.O., § 6, Rz. 37 m.w.N.).
  • AG Recklinghausen, 29.01.2021 - 42 F 203/20
    § 1684 Abs. 4 BGB stellt auch eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für den Eingriff in die betroffenen Grundrechte des Vaters dar (OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Celle, Beschluss vom 17.06.2011, 10 UF 125/11, ZKJ 2011, 393, 394; Schulte-Brunert in Beck-OKG, § 3 GewSchG Rn. 3; vorausgesetzt bei Dürbeck in Staudinger, § 1684 BGB Rn. 533; Hammer in Prütting/Helms, § 89 FamFG Rn. 11).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2016 - 5 WF 77/16

    Vollstreckung von Unterlassungsverpflichtungen im Umgangsrecht

    Umgangsregelungen sind in jedem Fall, also auch als Unterlassungsverpflichtung, nach § 89 FamFG zu vollstrecken (so die Gesetzesbegründung BT-Drucks. 16/6308, S. 218; OLG Celle vom 17.06.2011 - 10 UF 125/11, juris Rn. 13; OLG Saarbrücken vom 12.07.2010 - 6 UF 32/10, juris Rn. 23; Keidel/Giers, FamFG, 18. Auflage 2014, § 89 Rn. 4; § 95 Rn. 2; Prütting/Helms/Hammer, FamFG, 3. Auflage 2014, § 95 Rn. 14; § 89 Rn. 4; Bork/Jacoby/Schwab/Althammer, FamFG, § 95 Rn. 8; Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 11. Auflage 2015, § 89 Rn. 1; Zöller/Feskorn, ZPO, 31. Auflage 2016, § 89 FamFG Rn. 1; MünchKommFamFG/Zimmermann, 2. Auflage 2013, § 89 Rn. 1).

    Der Umgangsausschluss ist daher gegebenenfalls im Einzelnen zu konkretisieren, indem - ähnlich wie bei einer Gewaltschutzanordnung - bei entsprechendem Regelungsbedarf Kontakt- und Näherungsverbote anzuordnen sind, die etwa festlegen, welcher Abstand zum Kind, dessen Wohnort, Kita, Schule usw. einzuhalten ist (vgl. Prütting/Helms/Hammer, a.a.O., § 89 FamFG, Rn. 7a; OLG Celle vom 17.06.2011 - 10 UF 125/11, juris Rn. 13).

  • AG Recklinghausen, 27.08.2020 - 42 F 199/20
    § 1684 Abs. 4 BGB stellt auch eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für den Eingriff in die betroffenen Grundrechte des Vaters dar (OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Celle, Beschluss vom 17.06.2011, 10 UF 125/11, ZKJ 2011, 393, 394; Schulte-Brunert in Beck-OKG, § 3 GewSchG Rn. 3; vorausgesetzt bei Dürbeck in Staudinger, § 1684 BGB Rn. 533; Hammer in Prütting/Helms, § 89 FamFG Rn. 11).
  • OLG Brandenburg, 18.12.2023 - 13 WF 195/23
    Eine gerichtliche Anordnung, durch die der Umgang eines Elternteils mit einem oder mehreren Kindern für eine bestimmte Dauer ausgeschlossen wird, ist als sogenannte negative Umgangsregelung grundsätzlich der Vollstreckung fähig (OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2020, 16873; BeckRS 2013, 06975; OLG Saarbrücken BeckRS 2018, 31734; BeckRS 2017, 113541; OLG Celle BeckRS 2011, 16188; MüKoBGB/Hennemann, 9. Aufl. 2024, § 1684 BGB Rn. 123; Dürbeck, Rechtsgrundlagen für ein Kontaktverbot im Verhältnis Eltern und Kind, ZKJ 2020, 209).
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